Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer ist eine deutsche Verbrauchssteuer, die vom Zoll erhoben wird. Sie ist in ganz Deutschland mit Ausnahme von Büsingen und der Insel Helgoland obligatorisch. Die Steuer muss für jede Art von Kaffee (ob Bohnenkaffee, Kaffeepads, gemahlener Kaffee usw.) und für kaffeehaltige Produkte wie Schokolade mit Kaffeeanteil entrichtet werden.
Für Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer 2,19 € pro Kilogramm ohne MwSt. (2,34 € inkl. MwSt.) und für löslichen Kaffee 4,78 € ohne MwSt. pro Kilogramm (5,11 € inkl. MwSt.).
Mehrfach wurden von Mitgliedern des Europäischen Parlaments Bedenken geäußert, da die Verwaltung der Kaffeesteuer komplex ist (Pfand, Endabrechnung für den Kunden usw.). Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Einfuhrbeschränkungen für Kaffee aufzuheben, da sie den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union behindern. Deutschland erzielt jedoch jährlich Einnahmen von über 1.000.000.000 € aus der Kaffeesteuer. Daher ist es unwahrscheinlich, dass diese Steuer so bald abgeschafft wird.
Kaffeesteuer bei Café du Jour
Wir verkaufen und versenden Kaffee aus den Niederlanden. Wenn Sie bei Café du Jour bestellen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Als Privatkunde zahlen wir die Kaffeesteuer für Sie beim Hauptzollamt Saarbrücken. An der Kasse können Sie den Betrag sehen, der als Kaffeesteuer abgeführt wird. Sie müssen nichts weiter tun.
- Als Geschäftskunde gilt die Reverse-Charge-Regelung. Nach § 17 Kaffeesteuergesetz sind Sie als Geschäftskunde für die Zahlung der Kaffeesteuer verantwortlich, wenn Sie Kaffee aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen. Wir berechnen keine Mehrwertsteuer und Kaffeesteuer auf Ihre Bestellung, da Sie als Unternehmer selbst für die Abführung der Steuern zuständig sind. Bei Eingabe einer gültigen deutschen Mehrwertsteuernummer im Bestellvorgang wird die Steuer automatisch abgezogen.
- Für grüne Bohnen (ungerösteten Kaffee) fällt keine Kaffeesteuer an.
Geschichte der Kaffeesteuer in Deutschland
Bereits im 19. Jahrhundert war die Kaffeeabgabe eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Kaffeesteuer eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen für den sich erholenden Staat zu generieren. Bei der Einführung der D-Mark 1948 belief sich die Steuer für ein Kilo Röstkaffee auf 10 Mark. Da Deutschlands Nachbarländer keine vergleichbare Steuer auf Kaffee erhoben, kam es zu erheblichen Preisunterschieden.
Für die arme deutsche Bevölkerung in der Grenzregion wurde Kaffee bald eine Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen. Nach dem Krieg konnte man in Belgien ein Kilo Kaffee für 8 Mark kaufen und in Deutschland jenseits der Grenze für das Doppelte verkaufen. Kaffee wurde zur Schmuggelware. Im Nachkriegsdeutschland war der Handel mit Kaffee lukrativer als der mit Zigaretten. Schmuggler versteckten den Kaffee in Leichenwagen, Benzintanks oder Autoreifen.
Die Schmugglerbanden wurden immer gewalttätiger. Einmal verwendeten sie sogar von der belgischen Armee gestohlene Panzer. Zwischen 1946 und 1952 wurden 31 Schmuggler und zwei Zollbeamte erschossen. Schmuggler überquerten die Grenze vor allem in der Gegend von Aachen und in der Eifel. Zwischen 1946 und 1950 beschlagnahmten die Zollbehörden allein in Aachen 223.601 kg Kaffee. Die deutschen Medien bezeichneten die Region als "Aachener Kaffeefront".
Die Schmuggelgewalt zwang die junge Bundesrepublik schließlich zu einer Steueränderung. 1953 senkte Deutschland die Kaffeesteuer auf 4 Mark pro Kilo. Der Kaffeeschmuggel war nicht länger rentabel. Doch die außergewöhnliche Geschichte der Kaffeesteuer in Deutschland war damit noch nicht zu Ende.
Bis heute reisen Deutsche in die Niederlande, um sich mit Kaffee einzudecken. Tankstellen an der deutsch-niederländischen Grenze sind oft mit Kaffee bestückt. Manchmal verdienen Tankstellenbesitzer damit mehr als mit dem Verkauf von Kraftstoff, da viele Niederländer die Grenze für Kaffee überqueren. Es ist nicht vorgesehen, sich mit großen Mengen Kaffee einzudecken, um jenseits der Grenze Geld zu verdienen. Deutsche dürfen maximal zehn Kilo pro Person mitnehmen, wenn sie den Kaffee selbst transportieren.